Wo bitte geht es zum Notfallort ??? 

 

Schlechte Hausnummer-Kennzeichnungen oder fehlende Einweiser können im Notfall schnelle Hilfe verzögern. Das betrifft die Rettungskräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes meist zu gleicher Maßen. Im Brandfall führen möglicherweise die Rauchsäule oder Schaulustige vielleicht schon mal schnell zum Einsatzort. Bei Notfällen oder Unfällen, die sich in Wohnungen oder auf privaten Grundstücken ereignet haben, ist das rasche Auffinden der Einsatzstelle schon schwieriger. „Da kommt es gar nicht mal so selten vor, dass wir die Straße auf und ab fahren und den Einsatzort nicht finden können“, berichtet der stellvertretende Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Höxter, Thomas Kube. „Zum einen liegt es an mangelnder Qualität der Hausnummerierung zum anderen fehlen einweisende Personen. Bei einer Vielzahl von Unfällen oder notfallmedizinischer Krankheitsbildern wird der Behandlungserfolg durch Zeitverzögerung gemindert“, erklärt Thomas Kube. Besondere Bedeutung kommt dabei der Verzögerung des therapiefreien Intervalls beim Herz-Kreislaufstillstand zu. Mit jeder therapiefreien Minute bestehenden Kammerflimmerns sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10 %. Das geht aus einer Studie der American Heart Association, eine amerikanische Organisation, die sich der Prävention und Therapie von Herz-Muskel-Erkrankungen beschäftigt, hervor. „Helfen Sie uns also, Ihnen zu helfen“, appelliert Notfallsanitäter Thomas Kube und gibt weitere Infos: Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Hausbesitzer oder Nutzungsberechtigter verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Jede Gemeinde regelt diese Vorschrift jedoch mehr oder weniger genau.

Während manche Städte nur die Kennzeichnungspflicht von Häusern festhalten, schreiben andere Städte zusätzlich Abmessungen, Aussehen, Anbringungsort und sogar das Material der Nummerntafel vor. In den Gebieten, wo keinerlei Vorschriften über die Form der Nummerierung bestehen, kann der Eigentümer die Nummerierung frei gestalten. Gerade in Neubaugebieten finden sich so recht oft "abstrakte" Nummerierungen, die zwar schmücken, aber aus rettungsdienstlicher Sicht wenig nützlich sind. Problematisch sind beispielsweise auch verdeckte Hausnummern, Nummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund oder gar schlecht sichtbare angebrachte Hausnummern z.B. zu tief oder an der falschen Hausseite. Sowohl eine Verbesserung der Nummerierung als auch der Einsatz von Einweisern können die Anfahrtszeit der alarmierten Hilfskräfte zum Einsatzort deutlich verkürzen. Untersuchungen einer bekannten Rettungsdienst-Fachzeitschrift zufolge hat es bei realen Einsätzen nur bei jedem fünften Einsatz einen Einweiser gegeben. Bei zurückliegenden Häusern oder Stichstraßen sind Einweiser besonders wichtig. In der dunklen Jahreszeit empfiehlt es sich, das die einweisenden Personen auffällig bekleidet sind, möglichst mit heller reflektierender Kleidung. Auch Beleuchtungsmitteln wie z.B. eine Taschenlampe können beim Einweisen sehr hilfreich sein: bestenfalls legt man sich schon im Vorfeld eine betriebsbereite Taschenlampe schnell greifbar an einen bekannten Ort. Weitere Maßnahmen, die es Hilfskräften ermöglichen, schneller tätig zu werden, wären z.B. das Öffnen von Toren, Schranken und Haustüren, das Aufhalten von Aufzügen im Eingangsbereich und Einsperren von Hunden etc.

 

Hier mal ein gutes Beispiel der Anbringung einer sehr großen Hausnummer an einem Wohnhaus in Elbrinxen (gehört zur Stadt Lügde):

 

 

Die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Höxter sagt zu Hausnummern folgendes aus:

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Höxter steht im §12, dass jeder Hausbesitzer oder Nutzungsberechtigter sein Haus mit der jeweils zugeteilten Hausnummer versehen muss. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Die Nummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich lesbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedigung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhandenen, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedigung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggf. separat anzubringen. Bei Umnummerierungen darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.