Fehleinsatz
Einsatzart: Fehleinsatz
Kurzbericht: Böswillige Alarmierung
Einsatzort: Höxtersche Straße in Ottbergen
Alarmierung: Alarmierung per Sirene & Meldeempfänger
am Mittwoch, 07.03.2012 um 20:29 Uhr
Einsatzende: 07.03.2012 um 21:10 Uhr
Einsatzleiter: Wilhelm Hecker (Löschgruppe Ottbergen)
Fahrzeuge am Einsatzort: TSF (außer Dienst)   HLF10   MTF (außer Dienst)  
Alarmierte Einheiten:
Einsatzmeldung:
  • Brand 1 - Unklare Feuermeldung (Hausnummer unbekannt)
Einsatzlage:
  • Vermutlich böswillige Alarmierung durch Betrunkenen
Maßnahmen:
  • Suchen der Einsatzstelle (genaue Erkundung)
  • Keine Feststellung, Einrücken in Absprache mit Polizei
Zusatzinfo:

Einsatzbearbeitung: TKu

* Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos

 

ACHTUNG: Wichtiger Hinweis an die Bevölkerung

 

In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§ 145 und § 145d StGB). Legt man die ausgerückten Fahrzeuge und die ausgerückte Mannschaft in diesem Fall zu Grunde, kann dies mehrere hundert Euro betragen.

Ungefährer Einsatzort: