Einsatzart: | Kleinbrand |
Kurzbericht: | Kleinbrand im Toilettenhaus |
Einsatzort: | Berliner Platz in Höxter |
Alarmierung: |
Alarmierung per
am Freitag, 24.01.2014 um 16:06 Uhr |
Einsatzende: | 24.01.2014 um 16:35 Uhr |
Einsatzleiter: | Jürgen Schmits (Löschzug Höxter) |
Fahrzeuge am Einsatzort: | |
Alarmierte Einheiten: | |
Einsatzmeldung: |
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Einsatzlage: |
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Maßnahmen: |
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Zusatzinfo: |
Einsatzbearbeitung: TKu / Einsatzfotos: Steven Noble * Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos
ACHTUNG: Wichtiger Hinweis für die Bevölkerung Thema Brandstiftung - Kein Kavaliersdelikt: Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358) - 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) Gliederung § 306 Brandstiftung (1) Wer fremde Gebäude oder Hütten, Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Hinzu kommen noch hohe Kosten, welche durch den Feuerwehreinsatz entstanden sind. |
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