Fahrzeugbrand
Einsatzart: Fahrzeugbrand
Kurzbericht: Wohnwagen im Vollbrand
Einsatzort: B239 Abfahrt Fürstenau Industriegebiet
Alarmierung: Alarmierung per Meldeempfänger
am Sonntag, 18.05.2014 um 13:25 Uhr
Einsatzende: 18.05.2014 um 16:45 Uhr
Einsatzleiter: Dieter Husemann (Wehrführer)
Fahrzeuge am Einsatzort: TSF-W   HLF10   MTF  
Alarmierte Einheiten:
Einsatzmeldung:
  • Brand 1 - Brennt Wohnwagen
Einsatzlage:
  • Wohnwagen auf der B239 im Vollbrand
  • Die Gasflaschen sind bereits vom Besitzer ausgebaut worden und das Fahrzeug abgehängt worden (Alles richtig gemacht!)
Maßnahmen:
  • Absicherung der Einsatzstelle (Vollsperrung B239)
  • Brandbekämpfung durch zwei Trupps unter umluftunabhängigem Atemschutz mit zwei C-Hohlstrahlrohren
  • Nachlöscharbeiten mit Schaumpistole
  • Brandgut mit Einreißhaken auseinandergezogen
  • Löschwassertanknachfüllung im Industriegebiet Fürstenau
  • Säuberung der Einsatzstelle
  • Unterstützung des Abschleppers: Wohnwagenreste konnten von Abschleppunternehmen bedingt aufgenommen werden, die Schuttreste mussten zusätzlich mit einem Radlader aufgesammelt werden. Anschließend wurde die beschädigte und schmutzige Straße mit einem umgebauten Tankwagen gereinigt.
Zusatzinfo:

Einsatzbearbeitung: TKu / Einsatzfotos: Thomas Kube (28), Tobias Stamm (7), Karsten Rolff (2) und Thomas Krämer (1)

* Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos

ACHTUNG: Wichtiger Hinweis an die Bevölkerung

Was Sie am besten tun sollten, wenn der Wohnwagen oder Anhänger plötzlich brennt während der Fahrt? 

1) Bewahren Sie Ruhe und fahren Sie langsam

2) Halten Sie an übersichtlicher Stelle rechts am Fahrbahnrand an

3) Ziehen Sie sich die Warnweste aus ihrem Fahrzeug über

4) Koppeln Sie (wenn möglich) den Anhänger vom Fahrzeug ab

5) Sichern Sie Einsatzstelle mit Warndreieck nach hinten ab

6) Veranlassen Sie die Alarmierung der Feuerwehr per 112

7) Halten Sie sich in nötigem Sicherheitsabstand zum Brand auf

8) Informieren Sie die Feuerwehr über mögliche Gefahren im Anhänger

9) Niemals im Wohnwagen während der Fahrt mitfahren!!!

alt

Führen Sie bereits eine Warnweste mit sich in ihrem Pkw? Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein! Warnwesten dienen ihrem Schutz, wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen müssen! 

Ungefährer Einsatzort: