Einsatzart: | Fehleinsatz |
Kurzbericht: | Hornissennest im Jalousiekasten |
Einsatzort: | Am Knüll in Höxter |
Alarmierung: |
Alarmierung per
am Dienstag, 22.07.2014 um 18:30 Uhr |
Einsatzende: | 22.07.2014 um 19:15 Uhr |
Einsatzleiter: | Uwe Hütte (Löschzug Höxter) |
Fahrzeuge am Einsatzort: | |
Alarmierte Einheiten: | |
Einsatzmeldung: |
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Maßnahmen: |
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Zusatzinfo: |
Einsatzbearbeitung: TKu / * Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos
ACHTUNG: Wichtiger Hinweis für die Bevölkerung Hornissen zählen zu den besonders geschützten Tieren in Deutschland. Sie fallen unter die Bundesartenschutzverordnung und damit den Schutz des § 20 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es ist verboten ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten ihre Entwicklungsformen, wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen hiervon können nur nach eingehender Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde (z.B. bei Hornissen) genehmigt werden. Die Hornisse ist die größte Vertreterin der in Europa heimischen Wespenarten. Die Königin kann bis zu 35mm lang werden, die kleinere Arbeiterinnen werden bis zu 21mm lang. Die Arbeiterin der Hornisse wird oft (wegen der Färbung) mit der Königin der Mittleren Wespe verwechselt. Diese ist jedoch kräftiger gebaut. Von anderen Wespenarten unterscheidet sich die Hornisse nicht nur durch ihre Größe sondern auch durch die rote Färbung an Kopf und Torso. Die Segmente des Hinterleibs sind durch dünne schwarze Streifen mit regelmäßigen schwarzen Ausbuchtungen optisch getrennt. Auch sind diese Segmente meist etwas mehr orange als bei anderen Wespen.
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